Gemäß der Niedersächsischen Corona-Verordnung kann die Sporthalle und die dazugehörigen Umkleide- und Duschräume nur unter Einhaltung der 3G-Regel erfolgen. Bedeutet: Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen Nachweis der Impfung/Genesung oder Testung erbringen können, um die Räumlichkeiten zu betreten. Verantwortlich für die Überprüfung der Nachweise ist der jeweilige Übungsleiter mit Unterstützung des Vorstandes. Die Übungsleiter sind entsprechen instruiert.